(+49) 174 30 62 031 Adresse: Brandenburgische Str. 40, 15366 Hoppegarten anwaeltinknothschindler@email.de

Profil

Ich arbeite seit Mai 1992 als zugelassene Rechtsanwältin, überwiegend als Einzelanwältin auf den verschiedensten Gebieten mit eigener Kanzlei zunächst in Friedrichshain und seit 2001 in Neukölln.

Das Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Humboldt Universität zu Berlin abgeschlossen und war bis zu meiner Selbstständigkeit als Justitiarin in der freien Wirtschaft tätig.

Auf der Suche nach innovativen Veränderungen, auch in so ernsthaften Bereichen wie dem Recht, wurde ich aktive Mitbegründerin der ersten Rechtsberatungshotline der Bundesrepublik.

Immer nah am Mandanten und persönliche Betreuung in privater Atmosphäre gehören zu meiner Lebensphilosophie und meinem Arbeitsstil.

Auf der Basis von Vertrauen werden Ängste und persönliche Distanz überwunden.

Auch aus diesen Gründen besuche ich meine Mandanten auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten.

Machen Sie sich selbst ein Bild.

Meine Fachgebiete im Überblick

Arbeitsrecht

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz.

Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.

Allgemeines Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht betrifft die Gesamtheit aller zivilrechtlichen Vertragstypen.
Damit gelten seine Regelungen beispielsweise für den klassischen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag. Ebenso befasst sich das allgemeine Vertragsrecht auch mit speziellen Vertragsarten:

Beispielsweise Franchise-, Leasing-, Options- oder Lizenzverträge, oder einen Fitnessstudiovertrag.

Die Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsklauseln, die Beurteilung von Prozessrisiken und Vertragsentwürfe gehören dabei zu meinen Aufgaben.

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und enthält Regelungen der Rechtsverhältnisse, der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen.

Bei familienrechtlichen Streitigkeiten entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.

Mietrecht

Das Mietrecht beginnt bei der Anmietung und endet mit der Kündigung der Mietwohnung oder Gewerberäume. Es gibt unzählige Urteile und Regelungen im Mietrecht.

Erbrecht

Wer böse Überraschungen bei der Erbfolge vermeiden will, geht vorher zum Anwalt und lässt sich umfassend beraten. Erbrecht ist für Laien oft kompliziert und missverständlich, ich informiere Sie vorab gründlich und genau.

Rechtsanwältin

Beate Knoth-Schindler

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