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Arbeitsrecht

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz.

Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.

Gerne informiere ich Sie bei Streitigkeiten über arbeitsrechtliche Themen von A bis Z, nachfolgend eine kleine Themenauswahl:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Ältere Arbeitnehmer
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Arbeitnehmerinnen – besondere Schutzrechte
  • Arbeitszeitrecht
  • Arbeitszeugnis
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Einmalzahlungen (Gratifikationen)
  • Elterngeld und Elternzeit
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kurzarbeit
  • Leiharbeit
  • Lohnanspruch
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Rechte und Pflichten (allgemein)
  • Schwarzarbeit
  • Scheinselbstständigkeit
  • Schwerbehinderte und Sonderregelungen
  • Teilzeitarbeit
  • Urlaub
  • Veräußerungen von Betrieben

Rechtsanwältin

Beate Knoth-Schindler

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