

Arbeitsrecht
Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:
Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz.
Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.
Gerne informiere ich Sie bei Streitigkeiten über arbeitsrechtliche Themen von A bis Z, nachfolgend eine kleine Themenauswahl:

Rechtsanwältin
Beate Knoth-Schindler
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