(+49) 174 30 62 031 Adresse: Brandenburgische Str. 40, 15366 Hoppegarten anwaeltinknothschindler@email.de

Allgemeines Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht betrifft die Gesamtheit aller zivilrechtlichen Vertragstypen.
Damit gelten seine Regelungen beispielsweise für den klassischen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag. Ebenso befasst sich das allgemeine Vertragsrecht auch mit speziellen Vertragsarten:

Beispielsweise Franchise-, Leasing-, Options- oder Lizenzverträge, oder einen Fitnessstudiovertrag.

Dabei unterteilt sich das allgemeine Vertragsrecht in diverse Abschnitte. So bezieht sich einer der Abschnitte auf die Regelungen in Bezug auf den Vertragsabschluss. Wobei ohne der übereinstimmenden Willenserklärungen der Parteien das Zustandekommen eines Vertrages nicht möglich ist.

In einem weiteren Abschnitt des allgemeinen Schuldrechts im BGB werden grundlegende vertragliche Pflichten und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vertragspflichten festgelegt. Weitere Regelungen beziehen sich auf die Verjährung, das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, sowie Regeln und Vorschriften zur Umsetzung europäischer Vorgaben bezogen auf das Verbraucherrecht.

Wird im Vertrag etwas vereinbart, was gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt, ist der gesamte Vertrag nichtig und damit nicht wirksam.

Die Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsklauseln, die Beurteilung von Prozessrisiken und Vertragsentwürfe gehören dabei zu meinen Aufgaben.

Rechtsanwältin

Beate Knoth-Schindler

Köpenicker Str. 64

12355   Berlin-Rudow (Neukölln)

Copyright © 2017 by Beate Knoth-Schindler Design by Ayurvital Projects